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Für einen Aufenthalt in der Tschechischen Republik bis zu 1 Monat sind im internationalen Impfpaß Impfungen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis und Parvovirose erforderlich. Die Impfungen müssen mindestens 1 Monat und nicht älter als 12 Monate sein. Liegt keine Impfung gegen den Virenkomplex vor, muß ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches nicht älter als 3 Tage alt ist, vorgelegt werden. Für die Tschechische Republik besteht Leinen- und Maulkorbzwang in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlich zugänglichen Plätzen.
Ab Juli 2004 tritt die neue EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten auch für die Tschechische Republik in Kraft. Diese Regelungen zum Heimtierpaß gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren und auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU inklusive der neuen Beitrittsstaaten.
Die neue Verordnung besagt, daß Hunde zur eindeutigen Identifikation im Ohr tätowiert oder mit einem Mikrochip elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Mikrochip diesen Normen nicht entspricht, muß vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Für die ersten acht Jahre ist eine Tätowierung ausreichend, später ist eine Kennzeichnung durch Mikrochip notwendig.
Bei Einreise muß der neue blaue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist, und aus dem hervorgeht, daß im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.
Ausgestellt wird der neue Heimtierausweis vom Tierarzt, der auch die Angaben aus dem alten "Internationalen Impfpaß" übertragen kann. Zunächst sind nur diejenigen Tierhalter verpflichtet, den neuen Tierpaß mitzuführen, die nicht mehr über gültige, schon bestehende Bescheinigungen wie einen Impfpaß verfügen.
Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Kürzer gesagt: Tiere, die noch so jung sind, daß sie nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung einreisen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Web-Seite der Bundestierärztekammer